Besteuerung Kundenanlage EU mit UstId
Bei Anlage eines Debitoren wird abhängig vom Land die Besteuerungsart "Inland" oder "EU ohne UstId" gesetzt.
Handelt es sich um einen B2B Kunden wird allerdings nicht automatisch die Besteuerungsart "EU mit Ustid" gesetzt.
- Adresse des Kunden im EU-Ausland
- Preiskennzeichen beim Kunden wurde auf "netto" gesetzt.
- B2B Preisliste wurde hinterlegt (Nettopreise)
- UstId wurde erfolgreich validiert
Dennoch bleibt die Besteuerungsart auf EU ohne UstId
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Release geplant mit:
November 2020
Hallo Steven,
vielen Dank für den Hinweis. Ich konnte es nachvollziehen und wir werden den Fehler beheben.
Aktuell wird bei EU-Kunden anscheinend das Kennzeichen für Bruttopreise nicht berücksichtigt. Daher wird hier die Besteuerung nicht umgestellt.
Wenn Ihr neue Kunden im Rahmen einer Bestellung oder eines Angebots anlegt, ist das zum einen effizienter. Darüber hinaus ist hier die Ermittlung der Besteuerung korrekt und es wird auch validiert, ob eine UStId-Nr. angegeben ist. Die Prüfung der UStId-Nr. beim Bundeszentralamt für Steuern kann dann unmittelbar beim neu angelegten Kunden stattfinden.
Wir planen auch, diese Prüfung in die Bestellung und das Angebot aufzunehmen. Dazu gibt es auch schon eine Idee.
Schöne Grüße,
Ernest